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Förderung beantragen

Wichtig: Wir nehmen Förderanträge ausschliesslich über die Plattform «Spheriq» entgegen. Postalisch oder per E-Mail gesendete Gesuche können nicht angenommen werden und werden nicht beantwortet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ausschlusskriterien

Die Stiftung unterstützt die folgenden Bereiche nicht:

  • Projekte ausserhalb der definierten Förderbereiche

  • Gesuche von Einzelpersonen

  • Stipendien

  • Publikationen (z. B. Buch- oder Filmproduktionen)

  • Bauvorhaben und Bauprojekte

  • Projekte mit dem Ziel einer unbefristeten Förderung

  • Gesuche um rückwirkende Förderungen oder Defizitgarantien

  • Firmen-, Sponsoring- oder Werbeanlässe

  • Projekte mit kommerziellem Charakter

Bitte beachten Sie:

  • Der Stiftungsrat tagt in der Regel viermal pro Jahr (jeweils Ende Januar, Mitte Mai, Mitte September, Ende November).

  • Förderentscheide liegen ausschliesslich in der Kompetenz des Stiftungsrats.

  • Die von der Stiftung gesprochenen Förderbeträge weisen eine grosse Bandbreite hinsichtlich ihrer Höhe auf. Je nach Projekt werden auch mehrjährige Beiträge gesprochen.

  • Gesuche müssen spätestens vier Wochen vor den Stiftungsratssitzungen und zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

  • Der Stiftungsrat kann Gesuche nach einer Vorprüfung ablehnen. An den Stiftungsratssitzungen werden ausschliesslich diejenigen Gesuche besprochen, die grundsätzlich für eine Förderung in Frage kommen könnten. Eine Besprechung im Stiftungsrat gibt jedoch keinen Anspruch auf eine Zusage – nicht alle Gesuche können positiv beantwortet werden.

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